Der Rechtsanwalt
Andreas Neumann, Jahrgang 1963, ist seit dem 18.12.2007 als selbständiger Rechtsanwalt in Cottbus niedergelassen.
Der Tätigkeit als Rechtsanwalt geht eine langjährige steuerlich geprägte berufliche Tätigkeit voraus:
Bis zum Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften war Rechtsanwalt Andreas Neumann als Finanzbeamter in Niedersachsen tätig und absolvierte anschließend sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Nach Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens war Rechtsanwalt Andreas Neumann zunächst als Jurist in einer Steuerkanzlei tätig und trat im Jahr 2001 in den Dienst als Richter im Land Brandenburg ein, wo er während seiner Dienstzeit beim Finanzgericht in Cottbus tätig war und aus dem er am 17.12.2007 austrat.
Rechtsanwalt Andreas Neumann ist befugt, die Fachanwaltsbezeichnung 'Fachanwalt für Steuerrecht' zu führen (Fachanwaltsordnung: § 2).